AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER „JULIA WIDMANN UND JOACHIM RIEGGER GBR“

1. Teilnehmer
An geführten Canyoning Touren und Veranstaltungen von Bergsport Allgäu // Blue River Canyoning (Julia Widmann und Joachim Riegger GbR), kann jeder teilnehmen, der den jeweiligen in den Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen entspricht. Jeder Teilnehmer (auch bei Buchung durch Dritte) versichert durch die Buchung, dass er für die von Ihm ausgesuchte Veranstaltung die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt. Ändert sich die körperliche oder geistige Verfassung des Teilnehmenden während einer Tour, muss unbedingt und unverzüglich bei einem der Guides oder Gruppenführer darauf aufmerksam gemacht werden. Eventuell vorhandene gesundheitliche Einschränkungen sind dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung unbedingt unaufgefordert mitzuteilen! Etwaige Beeinträchtigungen können unter Umständen zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die Einnahme und Wirkung von bestimmten Medikamenten, Alkohol oder Drogen beeinträchtigt den Teilnehmer und gilt daher als Ausschlusskriterium. Etwaige Teilnehmer sind in diesem Fall von der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Ausschluss aus vorherig genannten Gründen wird wie eine Stornierung am Tag der Veranstaltung behandelt. Im Falle dass ein Teilnehmer eine Canyoningtour oder -aktivität vorzeitig beendet bzw. aus gesundheitlichen Gründen, die die körperliche oder geistige Verfassung des Teilnehmenden beeinflusst, beenden muss, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen eigenen Lasten.
Die gebuchten Canyoningtouren und -aktivitäten werden ausschließlich von ausgebildeten und erfahrenen Guides bzw. Trainern durchgeführt. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Weiter ist der Tourenführer einer Tour berechtigt, Personen aufgrund von Missachtungen oder unpassendem Verhalten von einer Aktivität auszuschließen.
Bis zum Beginn der Aktivität kann sich ein Teilnehmer durch einen beliebigen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den in den Veranstaltungsbeschreibungen körperlichen und geistigen Anforderungen entspricht. Als Beginn der Aktivität verstehen wir die offizielle Begrüßung der Gruppe durch den leitenden Guide. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern diese auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.

2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies in der Anmeldung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

3. Zahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung einer Anmeldung durch die Julia Widmann und Joachim Riegger GbR ist die Buchung für beide Seiten verbindlich. Die zeitgleich zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen vollumfänglich auf das Konto der Julia Widmann und Joachim Riegger GbR einzuzahlen. Nach Ausgleich des Rechnungsbetrages erfolgt die Bestätigung der gebuchten Aktivität. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Im Falle einer zugesagten Anzahlung gilt im Übrigen dasselbe. Die Restzahlung wird dann spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

4. Unsere Leistungen
Wenn nicht anders vereinbart, so ergibt sich der Umfang unserer Angebote aus den Beschreibungen auf unserer Webseite, unseren Flyern oder anderen Werbemitteln. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie noch einmal eine Auflistung der für Sie entsprechenden Leistungen und wichtigsten Informationen für einen geregelten Ablauf der Aktivität.
Wir behalten uns das Recht vor, die Tour oder Aktivität wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z.B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, massiver Regen, Gewitter, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer o. ä.) abzuändern, zu erweitern, einzuschränken oder abzusagen. Gleiches gilt bei behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu.

5. Mindestteilnehmerzahl
Canyoningtouren, Aktivitäten, Kurse und Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn nicht angegeben besteht die Mindestteilnehmerzahl aus 2 Personen. Ergibt sich aus der jeweiligen Touren oder Kursbeschreibung etwas anderes, oder gab es im Vorfeld individuelle Absprachen, so gelten diese. Wird die angestrebte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir dazu berechtigt, bis zu 3 Tagen vor Tourtermin vom Vertrag zurückzutreten, bzw. ein alternatives Angebot bezüglich des Termins und des Teilnehmerbetrags zu unterbreiten. Bereits gezahlte Preise können in voller Höhe zurückerstattet werden, sofern die mangelnde Teilnehmerzahl nicht das Versäumnis des Teilnehmers bzw. Buchenden ist. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Hotelkosten, Urlaubstage, Impfungen, Visa o.ä. werden nicht und in keinem Fall durch uns übernommen.

6. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Durch seine Anmeldung an einer Aktivität, auch durch Dritte beauftragt, versichert der Teilnehmer, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer selbst getragen.

7. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die abgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, den jeweils im Vertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Änderungen für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. Die bei den Touren dargestellten Bilder sind lediglich Beispiel-Bilder, die den Charakter der Tour beschreiben.

8. Fotos und Videos die während den Touren gemacht werden
Julia Widmann, Joachim Riegger oder für die jeweilige Aktivität gebuchte externe Guides fotografieren die Teilnehmer während den Touren. Diese Fotos werden nur nach vorherigem Einverständnis des Teilnehmers für Werbezwecke (Print- und Digitalmedien) eingesetzt und verbreitet. Wir räumen jedem Teilnehmer die Möglichkeit ein, die von seiner Tour vorhandenen Bilder von uns kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen. Mit seinem Einverständnis räumt der Kunde der Julia Widmann und Joachim Riegger GbR und Ihren gesetzlichen Vertretern das Recht laut §22 KunstUrhG ein, die Bilder öffentlich zur Schau zu stellen und für Werbezwecke zu verbreiten.
Es besteht keine Garantie für Qualität oder Anzahl der Fotos die während einer Tour geschossen werden. Bei technischen Defekten, dazu zählt auch ein leerer Akku, oder Verlust der Fotos können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

9. Rücktritt und Stornierungsbedingungen
Jeder Teilnehmer hat vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung, dem Kurs oder der Führung jederzeit ein Rücktrittsrecht. Dies sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich geltend gemacht werden.
Bei Rücktritt stellen wir die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der Veranstaltung in Rechnung:
Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn, entstehen keine Kosten. Bereits bezahlte Rechnungen werden dann vollständig erstattet.
21 - 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Rechnungsbetrages.
  7 - 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Rechnungsbetrages.
Bei Stornierung oder Rücktritt  weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fallen 100% Stornogebühren an.
Bei Nichterscheinen fallen automatisch 100% Stornogebühren für die gebuchte Leistung an.
Rücktritt bei Terminen mit Gutscheinen:
Bei Terminen die über oder mit Gutscheinen vereinbart wurden, verfällt die Gültigkeit eines Gutscheines automatisch, sollte der Gast zu vereinbarten Termin nicht erscheinen. Absagen werden laut den Stornogebühren verrechnet.

10. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter (Julia Widmann und Joachim Riegger GbR) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für:
•    Gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
•    Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung
•    Beschreibung der Leistung auf der Homepage und des jeweils zur Verfügung gestellten Infosheets.
•    Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger

11. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an den Canyoningtouren oder Kursen erfolgt für die Teilnehmer grundsätzlich AUF EIGENE GEFAHR. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Anforderungen und Vorschriften selbst verantwortlich. Eltern haften für Ihre Kinder. Alle Nachteile und Kosten aus der Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Personenschäden haften wir nur, wenn uns in irgendeiner Form ein Verschulden zuzurechnen ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Punkt 11 der AGB.

12. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung vor Ort und unverzüglich dem Guide, Führer oder Trainer mitzuteilen. Dieser ist durch Julia Widmann oder Joachim Riegger beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport
Alle Veranstaltungen, Kurse und Canyoningtouren werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die von der Jukia Widmann und Joachim Riegger GbR angeboten Aktivitäten haben Abenteuer-, (Extrem-) Sport- oder/ und Erlebnischarakter. Die Teilnahme geschieht im Hinblick auf diese Risiken AUF EIGENE GEFAHR. Dies macht nicht zuletzt den besonderen Reiz unserer Touren aus.
Bei sämtlichen Veranstaltungen, Kursen und Touren ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod, etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung und Vorbereitung durch unsere Guides und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in äußerst eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Durch diese Problematik kann es auch bei kleineren Verletzungen oder Zwischenfällen zu schwerwiegenden Folgen kommen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen sich die Teilnehmer bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung. (Tel. 0174/9217317)

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann Julia Widmann und Joachim Riegger nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen von Julia Widmann und Joachim Riegger gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich an Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Julia Widmann und Joachim Riegger maßgebend.

17. Sonstiges
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung.
Bei Gruppen verpflichtet sich der Buchende, alle relevanten Informationen wie AGB, Toureninformationen und Zahlungsinformationen an jeden Teilnehmer der Gruppe weiterzuleiten.


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